Technische Anlagen und Maschinen

08.10.2020  — Von Philipp Jahn. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Gemäß § 266 Abs. 2 A. II. 2 HGB werden technische Anlagen und Maschinen im Sachanlagevermögen ausgewiesen. Unter „technischen Anlagen und Maschinen“ werden zumeist „Kraft- und Arbeitsmaschinen“ in Bezug auf Fabrikationsbetriebe verstanden. Der Bilanzposten ist jedoch nicht auf Fabrikationsbetriebe beschränkt.Vgl. Haufe Kommentar zu § 5 EStG, Rz. 193

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