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Muss-Felder der E-Bilanz

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine beachtliche Anzahl an Pflicht-Feldern in der Steuer-Taxonomie für die E-Bilanz definiert. Darunter fallen nicht nur die explizit als Muss-Felder gekennzeichneten Daten, sondern auch die „Summen-Muss-Felder“ und die mit „rechnerisch notwendig, falls vorhanden“ gekennzeichneten Eingabefelder. Diese Daten bilden den Mindestumfang der Taxonomie, der weit über die Gliederungsvorgaben der §§ 266, 275 HGB hinausgeht.

Die in den Taxonomien als „Muss-Feld“ gekennzeichneten Positionen sind unabhängig von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens zwingend zu befüllen.

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Bilder: FirmBee (Pixabay, Pixabay License) Rawpixel (Rawpixel, rawpixel Lizenz)

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