Das E-Rechnungsgesetz

Die E-Rechnungsverordnung schreibt die XRechnung vor. Doch was sind diese XRechnungen und wie geht man mit Ihnen um?

Stand: 20.06.2018

XRechnung

Mit dem sogenannten E-Rechnungsgesetz werden die Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 in nationales Recht umgesetzt. Das E-Rechnungsgesetz schafft eine verbindliche Rechtsgrundlage für den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen durch öffentliche Auftraggeber.

Das E-Rechnungsgesetz E-Rechnungen: Für öffentliche Auftraggeber sind sie bereits Pflicht.

Die EU-Richtlinie verpflichtet die öffentlichen Auftraggeber im sog. oberschwelligen Vergabebereich zum Empfang von elektronischen Rechnungen, sodass aber auch für alle anderen Aufträge elektronische Rechnungen empfangen und verarbeitet werden müssen.

XRechnung ist ein Standard für eine elektronische Rechnung in Deutschland und folgt dem europäischen Standardisierungsgremium CEN. Das CEN hat das Datenmodell und eine Liste von erlaubten Syntaxen für Europa vorgegeben. Die XRechnung ist die konkrete nationale Umsetzung für einen einheitlichen Rechnungsstandard.

XRechnung wurde am 22. Juni 2017 vom IT-Planungsrat als maßgeblich für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland beschlossen. Damit werden öffentliche Auftraggeber die XRechnung als Grundlage für die Einführung der elektronischen Rechnung berücksichtigen.

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