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Wohngeld auch für Eigentümer möglich

30.06.2020  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: .

Auch einkommensschwache Eigentümer, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, können für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld in Form eines sogenannten Lastenzuschusses erhalten.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Antragsteller nicht bereits andere Leistungen (in Form von Sozialhilfe, ALG II oder BaföG) bezieht, da die Wohnkosten bereits in diesen Leistungen berücksichtigt werden. Um Wohngeld zu erhalten, muss ein Antrag mit dem entsprechenden Formular bei der zuständigen Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung gestellt werden.

Rückwirkend kann der Antrag auf Wohngeld nicht gestellt werden und wird nach Prüfung ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde. Er wird dann in der Regel zwölf Monate gezahlt. Laut Information des Bundesverbandes der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW soll das Procedere beim Thema Wohngeld durch die zuständigen Behörden wegen der aktuelle Corona-Krise vereinfacht werden. So soll eine Antragstellung bei einigen Wohngeldstellen bereits formlos per E-Mail oder telefonisch zu stellen sein.

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