29.02.2024 — Von
. Quelle:Anhörungen sind nicht öffentlichIst Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, erfolgt eine persönliche Anhörung des Antragsstellers bzw. der Antragstellerin. Während der Anhörung sollen die Tatsachen vorgetragen werden, die seine oder ihre Furcht vor Verfolgung oder die Gefahr eines ihm oder ihr drohenden ernsthaften Schadens begründen. Es müssen alle zur Prüfung des Asylantrags erforderlichen Angaben gemacht werden. Für die [...]
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